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Die Baustelleneinrichtung für das Branchenmodell Holzbau findet sich im Gewerk "Planung - Bauleitung - Baustelleneinrichtung", zusammen mit anderen Aufwendungen, die für die Planung und Bauausführung notwendig sind. Im Bereich "Massiv-, Kellerbau und Fundamentierung" gibt es im Gewerk Ingenieurleistungen weitere Positionen, die nur verkauft werden, wenn auch Keller/Bodenplatte mit verkauft werden soll (z.B. Schutzgerüst für Kellerdecke, Baustelleneinrichtung Keller/Bodenplatte). Die Leistung ist über den Langtext im Detail beschrieben, z. Zt. mit dem gleichen Preis wie die o.g. Baustelleneinrichtung versehen, aber auf zwei Bereiche im Haus aufgeteilt (Holzbau und Keller/Bodenplatte, wenn diese enthalten sind). Natürlich kann es auch sinnvoll sein, diese Positionen zusammenzulegen, wenn beide Leistungen grundsätzlich Bestandteil Ihrer BLB sind. Dazu gehört natürlich dann auch das Gerüst (dessen Berechnung wurde an anderen Stellen bereits beschrieben, hier aber noch einmal zusammengefasst): Berechnung der Brutto-Außenwandflächen ohne VOB-Abzug, zuzüglich weiteren Flächen aus der durchschnittlichen Sockelhöhe, Belichtungsgräben bei Kellerfenstern, Wandflächen von Kelleraußentreppen. Fassaden verändern die Gerüstflächen nur, wenn aus ihrer Einstellung in der Sonderausstattung ersichtlich ist, dass dort kein Gerüst benötigt wird (Stichwort: horizontale Wandteilung durch die Wandlogik, Wände gegen Erdreich müssen in der Regel nicht eingerüstet werden), weiter der Abzug durch Gebäudetrennwände, die ohne Gerüst eingestellt sind, dafür doppelte Flächen bei individuellen Wandscheiben und einseitige Fläche von Garagenwänden. Fassadenteilflächen verändern die Fläche nur dann, wenn die Option "ohne Fassade + ohne Gerüst" eingestellt wurde. Außerdem wird das Gerüst an den Außenwänden im Dachgeschoss um 1,50 m nach oben verlängert (Dachfang). Dazu gibt es noch weitere Positionen in der Baustelleneinrichtung wie Baustellen-WC, Straßensperrung und Bauzaun. Deren Berechnung wird in separaten Videos erläutert.
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