Der Vertragsabschluss bildet den Schnittpunkt zwischen Angebot und Auftrag. Vor dem Wechsel in die Auftragsfortschreibung muss der Datenstand dem unterschriebenen Vertrag entsprechen – das ist keine Option, sondern Pflicht.
- Rabatte, Preisglättungen, Sonderausstattung, Eigenleistungen und Ausbaustufen müssen vor dem Statuswechsel exakt auf den unterschriebenen Stand gebracht werden.
- Ab Vertragsabschluss ist nicht mehr die Angebotslogik maßgeblich, sondern der konkrete Werkvertrag – die Baubeschreibung wird juristisch durch den Vertrag ersetzt.
- Die Auftragsfortschreibung ist eine eigene Kalkulationsart für dokumentierte Vertragsänderungen.
- Größere Umplanungen können je nach Vorgehen auch ein neues vollständiges Angebot statt eines Nachtrags erfordern.
Der Auftrag wird über die Statusverwaltung aus dem Angebot erzeugt. Danach sind Baubeschreibung, Preisliste und Vertragspreis als bestätigter Stand geschützt und können nicht mehr verändert werden.
- Das Datum des bestätigten Vertragspreises wird bewusst gesetzt und nicht automatisch übernommen.
- Im Status Auftrag sollten keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden – der Auftrag bildet das Unterschriebene unverändert ab.
- Baubeschreibung und Preisliste sind im Auftrag ausgegraut und können nicht mehr verändert werden.
- Preisaktualisierungen und Preisglättungen gehören vor den Wechsel in den Auftrag, weil danach die Urkalkulation fixiert ist.
Ein Nachtrag wird als neuer Status aus dem Auftrag heraus angelegt. So bleibt der unterschriebene Auftrag erhalten und jede Änderung erhält eine eigene Vergleichsbasis.
- Ältere Stati können geöffnet werden, weil jeder Status technisch ein eigenes Projekt ist – man kann jederzeit hin und her wechseln.
- Bearbeitungstechnisch und juristisch wird immer im aktuellsten Status gearbeitet.
- Änderungen an Ausbaustufen, Eigenleistungen, Leistungspaketen und Sonderausstattung gehören in einen Nachtragsstatus – nicht in den Auftrag selbst.
- Ein neuer Nachtrag sollte entstehen, sobald der Leistungsumfang, die Qualität oder die Quantität geändert werden soll.
Nachträge bleiben übersichtlich, wenn Änderungen in sinnvollen Einheiten vorbereitet, bestätigt und anschließend als neuer Vertragsstand festgeschrieben werden. Je transparenter, desto besser für den Kunden.
- Sonderausstattung, Sonderpositionen, Festmengen und Zusatzpositionen können in der Auftragsfortschreibung geändert werden.
- Planungsänderungen lassen sich ebenfalls einarbeiten, sollten aber nicht mit vielen anderen Änderungen vermischt werden – je größer ein Nachtrag, desto komplexer wird er.
- Ein bestätigter Nachtrag wird zur nächsten Vergleichsbasis; erst dann wird ein neuer Nachtragsstatus angelegt.
- Offene Nachträge können weiter bearbeitet werden, bis der Bauherr sie bestätigt. Für einzelne Themen wie Ausbaustufe, Planung oder Ausstattung gibt es separate Videoserien.