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Das Fenster hat einen Rollladenkasten und befindet sich an der Ecke, d.h. das Element gehört zu einem Eckfenster. In der Kalkulation wird ein Eckkopplungsprofil gerechnet, eine Stütze zur Ablastung und es wird eine Zulage für das Verbinden zweier Rollladen mit 90° Winkel gerechnet. Das Fenster hat innen Fensterbänke, Terrassentüren hätten diese nicht. Gerechnet werden Zulagen für die Gehrung der Fensterbänke. Wenn das Eckfenster in Wintergartenwänden wäre, wäre alles anderes. Bei Wintergartenwänden wird ein Wintergarten mit Streben etc. gerechnet. Die Zulagen für die Rollläden sind kastenabhängig. Für ein Bauelement mit feststehendem Unterteil wird eine Zulage gerechnet. Der Raum Büro/Gast ist okay, da hier das gleiche Raumprofil vorhanden ist. In der Planung hätte man auch die Küche etwas kleiner machen können, damit der Wohnraum eine 4 am Anfang hat d.h. eine Fläche über 40 m² hat. In dem Plan ist ein Raum Terrasse geplant auf einer Deckenabschleppung. Die Räume sind richtig gesetzt. Im Bad könnten auch noch die Wände geprüft werden. Eine Terrassentür hat ein feststehendes Unterteil, ein französische Balkon ist nicht zu sehen im Grundriss. eine Absturzsicherung ist eine Bringschuld der Baufirma. Wenn z.B. der französische Balkon in Eigenleistung ausgeführt werden soll, sollte auch keiner geplant werden.