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Wir sehen ein massives Erdgeschoß, weil die Massivwände über die Wandstärke identifiziert werden und die Außenwände 36,5er Wandstärke haben. Dieses Haus ist ein Bestandsgebäude, an das nur ein Anbau geplant wird. Drei Wände sind als Holzständerwände geplant, diese werden auch so kalkuliert, die Massivwände würden als Massivwände kalkuliert. Wenn die Massivwände nicht im Leistungsumfang wären, würden diese nicht mit ausgewiesen werden. Es gibt Wände, die lassen sich im Hauptgeschoß EG nicht markieren. Diese Wände wurden im Subgeschoß geplant. Wände, die auf der Ebene des Subgeschoßes sitzen, müssen in diesem geplant werden. Dieser Umstand ist wichtig, damit bei einer Änderung der Zuordnung des Hauptgeschoßes zu einem anderen Hauptgeschoß die geplanten Wände mitkommen. Die angebaute Garage ist in einer anderen Höhe geplant. Deshalb erfolgt die Planung über ein Subgeschoß und die dazugehörigen Wandscheiben werden auf dieses Subgeschoß gestellt. Auch die Garage ist im Bestand vorhanden. Bei dem Haus soll ein Anbau geplant werden. Es gibt eine eigene Ebene "Terrasse", d.h. ein Subgeschoß Terrasse. Dieses Subgeschoß würde als Bodenplatte kalkuliert, da es sich im Erdgeschoß befindet und darunter sich Gelände befindet. Die Planung ist okay, da es mit angeboten wird. Sonst wäre auch möglich, nur einen Text Terrasse hinzuschreiben und die eigentliche Terrassenkonstruktion würde in der Kalkulation berechnet, wenn sie in der Sonderausstattung eingestellt wäre. Hierfür müsste die Decke "Terrasse" gelöscht werden. Wichtig ist die Klärung des Angebotsumfanges: im Standard wird der Massivbau nicht mit abgebildet.