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Weil man Lichtschutzverglasung in der Planung nicht erkennen kann, wird diese auch nur in der Kalkulation eingestellt. Dies ist eine Eigenschaft von Fenstern/Terrassentüren in der Sonderausstattung. Die Voreinstellung kommt aus Ihrer BLB, die Änderungen für das einzelne Projekt nehmen Sie dann entweder global oder ggf. für einzelne Fenster (z.B. für alle Fenster und Terrassentüren der Südseite) vor. Bitte prüfen Sie, ob es technische Überschneidungen etc. durch die Kombination mit anderen Sonderverglasungen, z.B. Schallschutz, Einbruchsschutz, gibt. Dadurch könnte sich der Gesamt-U-Wert der Verglasung ändern - der Abgleich mit den rechtlichen Vorgaben, z.B. ENEV-Nachweis, bleibt Aufgabe von Ihnen, des Anwenders.