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(4) Weil der Hauskörper in Vi Plan immer geschlossen ist, sieht man unter der Traufe bei einem Kniestock von 0 cm immer auch eine Wand. Dies entspricht der Programmlogik und generiert zunächst Mengen für die Kalkulation. Durch den Wert "Mindesthöhe einer Außenwand" kann das ausgeschlossen werden, z.B. um Flächenwerte im Dachgeschoss für Ihr Unternehmen praxisgerecht zu ermitteln. Bitte bedenken Sie bei der Festlegung der Mindesthöhe auch Maße, die sich durch andere Dachneigungen oder Sparrenstärken ergeben könnten. Ist dann das mittlere Wandmaß (also in der Achse zzgl. lotrechter Sparrenstärke gemessen) kleiner als Ihre Festlegung, wird keine Wand berechnet!
Sie können ebenfalls Mindestwandstärke und Mindestlänge eingeben, ab der eine Wand berechnet werden soll. Dies kann z.B. notwendig werden, weil Sie schon länger mit Vi Plan aber erst kurz mit Vi Kalk arbeiten und Ihre Planungen noch nicht auf die Kalkulation abgestimmt wurden. Dies betrifft allerdings nur die reine Wandlogik, sonst nichts. Unsere Empfehlung ist, dass die Planungsqualität verbessert wird und dann auf die vorhandenen Einstellungen für Mindestwandstärke und Mindestlänge besser verzichtet werden kann.
Im Register "Abzugsmaße Stürze und Rollladenkästen" (im Standard nicht gefüllt) können in einem Höhen/Längen-Raster definierte Abzugsmaße von Rollläden aus den Wänden "herausgerechnet" werden. Im Standard des Branchenmodells ist der Abzug in der Wandlogik bereits berücksichtigt, allerdings mit den hinterlegten Werten (diese sind gleich Null). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Ihre neu erstellten Angaben automatisch zu den richtigen Ergebnissen in der Wandlogik führen.
In den Überbauten gibt es eine Klassifizierung, wann tragende Rollläden und Stürze (diese immer dann, wenn kein Rollladen oder nichttragender Rollladenkasten vorhanden) als Überbau berechnet werden sollen. Dazu kommt die Festlegung für die Behandlung der Stürze in Gaubenwänden.
Das letzte Register Wandaufbau ist für den Massivbau nicht relevant (betrifft nur den Holzbau).