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Die Änderungen in der Masterkalkulation können nach einem erneuten Massenexport aus der Planung und einem neuen Kalkulationsprojekt überprüft werden. Die beispielhaften Änderungen betreffen die Ausbaustufen, Eigenleistungs- und Leistungspaktete. Nach Wahl eines Leistungspaketes ist, wie nach jeder Änderung im Kundenprojekt, eine Neuberechnung erforderlich. Die Einstellung von Haupt-,Alternativ- und Optionalpositionen wird wiederholt. Einstellungen in der Sonderausstattung im Register "Außenanlagen & Grundstück" müssen nicht zwingend im Gewerk "Außenanlagen" stehen. So gehört die Holzterrasse z.B. zum Gewerk "Sonderbauten".