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Auskragende Bauteile – Die Kalkulationslogik hinter der 30 m²-Regel

Bei der Planung von unterkellerten Häusern mit großen Anbauten (z. B. Garagen) stellt sich oft die Frage, ob eine auskragende Decke bautechnisch als Decke oder als Bodenplatte behandelt werden muss. In Vi BIM wird dieser Prozess durch eine automatisierte Logik in der Masterkalkulation gesteuert.

  • Der 30 m² Festwert: Ein vordefinierter Schwellenwert in den Branchenmodellen regelt, ab welcher Fläche ein auskragendes Bauteil automatisch als Bodenplatte bewertet wird.
  • Ganzheitliche Mengenermittlung: Die Einstufung als Bodenplatte zieht automatisch alle notwendigen Folgepositionen nach sich, darunter Erdarbeiten, Sauberkeitsschichten, Baustahl und Isolierungen.
  • Branchenmodell-Logik: Die Funktionalität ist sowohl im Massivbau als auch im Branchenmodell Holzner fest hinterlegt.
  • Optimierte Elementliste: Die Deckenelemente werden einzeln aufgeführt, was eine detaillierte Kontrolle über Flächengrößen und Typisierung ermöglicht.
  • Planungssicherheit: Die softwareseitige Business Intelligence fängt bautechnische Unsicherheiten ab, indem sie die korrekte Ausführungsvariante (z. B. inklusive Streifenfundamente) berechnet.

🎯 Durch diese automatisierte Logik stellt Vi BIM sicher, dass auskragende Bauteile unabhängig von der grafischen Planungstiefe immer kaufmännisch und technisch korrekt kalkuliert werden.

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