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Die Berechnung der Gebäudetrennwand im Branchenmodell Massiv, steuerbar über das Register "Fassade" der Sonderausstattung, bezieht sich nicht auf den konstruktiven Wandaufbau. Diese Information entstammt der geplanten Wandstärke und der dafür hinterlegten Materialität (Wandliste). Eine Abstimmung mit Ihrer Planungsabteilung ist gerade für die Auswahl der richtigen Wandstärke und deren Ausführung sehr hilfreich und sollte gleich vollständig in der Masterkalk je Wandart (Außenwand, Wandscheibe, (Innenwand)) hinterlegt werden. In der Sonderausstattung selber wird nun die "Fassade" dieser Wand geplant, d.h. es wird eingestellt, was im speziellen Projekt Angebotsgrundlage für diese Wand (mit der Fassadenart "undefiniert") sein soll. Dabei können Sie zwischen verschiedenen Varianten mit/ohne Kerndämmung, mit/ohne Gerüst und einer (Übergangs-)Fassade bis 3 oder 12 Monate wählen. Die Gebäudetrennwände sind in der Wandliste hinterlegt und immer am Namen erkennbar. Bitte wählen Sie in der Wandliste der Sonderausstattung dafür nur Wände aus, die durch ihren Namen auch als Gebäudetrennwände erkennbar sind! Im Inhalt der Sonderausstattung vollziehen wir die Berechnung nach, es sind diesmal nur wenige Positionen: Kerndämmplatte, Gerüst, Übergangsfassaden und Hinweistexte für die Ausweisung von eventuell aus dem Standard der BLB entfallenen Leistungen Kerndämmung und Gerüst. Die Berechnung der Gebäudetrennwände bei normalen Fassaden ist natürlich ausgeschlossen, da sie die Fassadenart "undefiniert" haben und deshalb nicht berücksichtig werden.
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