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Die Dämmung unter der Bodenplatte wird in der Sonderausstattung über das Register "Massiv- und Kellerbau" im Bereich der Hausgründung gesteuert. Dort wird zunächst die Stärke festgelegt (von 0 bis 300 mm möglich), im weiteren Feld wählen Sie zwischen Styrodur oder Schaumglasschotter. Alle davon abhängigen Leistungen werden automatisch berechnet. Es gibt keine Querabhängigkeit zur Dämmung der Kelleraußenwand, wohl aber zu den Erdarbeiten, zur Bodenplatte (Baustahlmehrung), ggf. zusätzliche Maßnahmen zur Sauberkeitsschicht und zur Estrichdämmung (!) (bei fehlender Dämmung unter der Bodenplatte wird der Estrich automatisch mit verbesserter Dämmung im Fußbodenaufbau berechnet). Dazu kommen Eingabefelder für zusätzlich mögliche Filter- oder Frostschutzschichten.
Im Inhalt der Sonderausstattung kann man nun die abhängigen Positionen durchsehen. Dazu gehören auch Textauslöser, die auf fehlende bzw. die ausgeführte Dämmung unter der Bodenplatte hinweisen. Bei der Dämmflächenermittlung wird der eingestellte Bodenplattenüberstand (Festwert) berücksichtigt.
Abgrenzung: Bei frei auskragenden Platten, z.B. im Erdgeschoss unter einem Erker (bei Haus auf Keller), handelt es sich nicht um eine "Bodenplatte", sondern um eine "Kragplatte". Die Dämmung dafür wird über die Deckenuntersicht Erdgeschoss und somit über die bei der Außenwand im Keller eingestellte Dämmstärke berechnet.