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Wenn der Verbraucherbauvertrag unterschrieben ist, haben Sie in Vi Kalk die Möglichkeit, ab diesem Zeitpunkt mit der Auftragsfortschreibung zu arbeiten. Die Auftragsfortschreibung ist bereits in der Kalkulation enthalten, stellt jedoch eine völlig andere Kalkulationsart dar. Jede Veränderung im Projekt, die jetzt vorgenommen wird, muss im Vergleich mit der Vertragskalkulation dokumentiert werden. Wichtig für den Übergang zur Auftragsfortschreibung ist, dass die Projektkalkulation mit Vi Kalk zu 100% den Inhalten des abgeschlossenen Vertrags entspricht. Sollten z.B. handschriftlich Inhalte mit dem Auftraggeber vereinbart worden sein, müssen Sie diese noch in die Projektkalkulation übertragen. Gehen Sie dafür Schritt für Schritt die Sonderausstattung durch und vergleichen auch evtl. gewährte Rabatte oder Aufschläge.
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