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Beim Bauen im Bestand sollten bestimmte Teile des Baukörpers nicht gerechnet werden. Es besteht die Möglichkeit, Geschoße abzulegen für eine Aufstockung, z.B. könnte hiermit das EG "entfernt" werden. Auch gibt es die Möglichkeit, dass bestimmte Wandausführungen für bestehende Wände nicht gerechnet werden, außer z.B. für die Gerüstberechnung. Hier muss eine Abstimmung mit dem Kunden erfolgen, welche Wandstärken nicht gerechnet werden.