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Auch Räume, die außerhalb des Hauses liegen, wie z.B. Balkone, können an Dachschrägen angrenzen. Im Standard sollte der Mansardbelag für solche Räume auf „ohne Belag“ gestellt werden.
Über eine Schaltfläche lassen sich alle Räume mit gleicher Ausstattung (laut BLB) markieren und ändern. Balkone, Terrassen und Loggien wären dann automatisch von einer Markierung ausgeschlossen und würden nicht versehentlich mit einem Mansardbelag kalkuliert werden.
Beim Wechsel von Normaldachstuhl auf einen Sichtdachstuhl und erneuter Berechnung entfallen die Mansardbeläge an den Dachschrägen. Gleiches gilt für Deckenbeläge an Sichtbalkendecken. Änderungen in einem Register der Sonderausstattung wirken sich nicht unmittelbar auf andere Register aus. Die Zusammenhänge werden erst nach erneuter Berechnung wiederhergestellt und sind sichtbar!
Zuvor eingestellte Änderungen bleiben erhalten und müssen bei mehrmaligen Änderungen (Beispiel Dachstuhl) nicht erneut eingegeben werden.