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(2) Die geplante Höhe einer Innenwand aus der Planung löst durch das Überschreiten von eingestellten Festwerten eine kalkulatorische Teilung von Innenwänden aus, und das hinsichtlich Länge oder Höhenüberschreitung. Auch abgeschrägte Innenwände (Giebelwände) oder Giebelspitzen werden in Positionen (Stück etc.) preislich separat bewertet. Dazu kommen Zulagen für Öffnungen bzw. Sonderformen davon, für Schiebetürvorbereitungen bzw. -schienen, Zuschläge für Sonderformen von Wänden (schräg, trapezförmig, schräg im Grundriss verlaufend) usw. Dies fließt alles zusätzlich zum allgemeinen Ständerwerk mit in die Bepreisung ein.
Im weiteren Wandaufbau finden sich die Dämmungen, die in Gruppen FÜR einen jeweiligen Wandaufbau stehen. Dies kommt aus der Annahme, dass eine Dämmung bei Innenwänden nicht vollflächig eingebaut werden muss (vgl. daher den genauen Positionstext und die Stückliste). Für Schallschutzmaßnahmen (vollgedämmte Wände) wird eine Zulage ausgelöst. Sollten Sie Einblasdämmung verwenden, prüfen Sie bitte die hinterlegten Preise und die Notwendigkeit einer Anfahrtspauschale.
Als nächstes kommen die Beplankungen dran, die entweder berechnet oder deren Entfall textlich ausgewiesen wird (falls Standardleistung in Ihrer BLB).