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Seit dem Servicepack 3 gibt es eine neue Option für die Betrachtung bodentiefer Elemente. Am Beispiel einer Planung wird gezeigt, wie der neue Sonderfall "nächstkleineres Element" funktioniert. Es stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Preis, wenn das neu geplante besonders hohe Element plötzlich zum nächstkleineren Element zugeordnet wird? Für diese Fälle gibt es neue Positionen, z.B. mit dem Namen "Zuschlag für Terrassentüren in Holz mit Höhe über 2,385 m" mit 25% Aufschlag bzw. "Zuschlag für Terrassentüren in Holz mit Höhe über 3,0 m" mit zusätzlich 50% Aufschlag voreingestellt.
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