Die Betrachtung von Überbauten und Stürzen erfolgt in den Branchenmodellen teilweise unterschiedlich. Abhängig ist die Berechnung immer vom Wandaufbau und dem gewählten Material. Ein Überbau wird nur indirekt geplant, z.B. durch die Auswahl eines Rollladen oder durch das Aneinanderreihen von Öffnungen. Die Wintergartenwand ist in der Betrachtung ausgeschlossen. Berücksichtigt werden zum einen Öffnungen, die breiter sind als 4,0 m: dann wird z.B. eine Zulage für einen HEB-Träger/Bewehrung o.ä. ausgelöst (dies im Detail über die Sonderausstattung steuerbar). Zum anderen wird, wenn eine Gesamtöffnungslänge größer als 4,0 m geplant wurde, eine Stahlstütze zur Ablastung kalkuliert - unabhängig von der letztlich gewählten Ausführungsart auf der Baustelle. Branchenmodell Holz: In Holzwänden wird jede Öffnung berücksichtigt (nämlich mit Querriegel und Stiel), in massiven Wänden wird zusätzlich in Abhängigkeit vom Wandmaterial eine Laufmeter-Zulage berechnet, wenn es sich nicht um eine Wand aus Beton handelt. Branchenmodell Massiv: Normalerweise wird ein Rollladenkasten als Mauerwerkskasten gerechnet (Achtung: nicht an abgeschrägten Elementen) - das wird von der Sturzberechnung berücksichtigt. Die grundsätzliche Voreinstellung dazu finden Sie über das Register Rohbau in der Sonderausstattung, hier das Feld "Sturzberechnung". Allgemein kann man sagen, das dort, wo tragende Rollladenkästen/Mauerwerkskästen ausgeführt werden, kein zusätzlicher Sturzüberbau berechnet wird. Im Umkehrschluss heißt das: immer, wenn kein Rollo eingestellt ist, ein abgeschrägtes Fenster ausgeführt wird oder etwas anderes als die Ausführung "Mauerwerkskasten" eingestellt wurde, wird in Abhängigkeit vom Wandmaterial (alle außer Beton) der Sturz passend zum Material und der Stärke des Mauerwerks berechnet. Bei Sonderfenstern wird generell die Gesamtbreite des Elementes berücksichtigt, inkl. der Verbreiterung durch die Auflager.