Bei Auswählen des Subgeschoßes in der Combobox der Decken befindet man sich automatisch in der Planungsebene des Subgeschoßes. Da die Decke extra beplankt ist, kann diese in der Kalkulation von der Materialität her getrennt zur Hauptgeschoßdecke gesteuert werden. Wäre die Decke als Deckenabschleppung geplant, wäre diese Teil der Hauptdecke und nicht extra steuerbar. Bei der Benutzung der DBV Garage würde diese die angelegten Subgeschoße mit Bodenplatte und Decke benennen. Prinzipiell sollten die Namen der Subgeschoße aussagekräftig sein. Wir haben eine Decke im EG neben dem Haus geplant. Unter dieser befindet sich nichts. Sie wird in der Kalkulation als Bodenplatte gerechnet. Die im Schnitt schwebende Decke soll die Bodenplatte der Garage darstellen, da die Garage vermutlich als Fertigteilgarage geliefert werden soll und nur die Bodenplatte von der Firma erstellt wird. Um die Decke als Bodenplatte darzustellen, wird die Decke markiert und dem Hauptgeschoß Keller zugeordnet. Die Lage ändert sich nicht, die Höhe bleibt erhalten. Ist die Bodenplatte dem Geschoß Keller zugeordnet, wird sie automatisch als Bodenplatte gerechnet, da nichts "unter" ihr ist. Sichtbar ist dies in der Kalkulation daran, dass in der Sonderausstattung im Register Decke die Subgeschoßdecke nicht vorhanden ist, dafür wird im Register Keller eine Bodenplatte neben dem Haus gerechnet. Wird das Hauptgeschoß der Decke nicht geändert und im Erdgeschoß belassen, wird keine Bodenplatte gerechnet, sondern es wird eine Elementdecke mit einer OSB obendrauf gerechnet, der Rest ohne. Das Zuordnen der Subgeschoßdecken zu Trägergeschoßen ist notwendig, damit es im Grundriss so aussieht, wie man es will. Z.B. könnte die Geschoßhöhe der Garage niedriger sein als das Hauptgeschoß, die Decke einer Garage damit tiefer sitzen als das Obergeschoß und die Bodenplatte höher als das Erdgeschoß, damit müssten beide Decken im Grundriss zu sehen sein. Das ist nicht gewollt, da es sehr unübersichtlich ist.