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Die Berechnung der Dämmung der Kelleraußenwände bzw. der Bodenplattenstirnseite (falls kein Keller vorhanden ist) kann im Branchenmodell Massiv im Register "Keller" der Sonderausstattung im Bereich Isolierung/Abdichtung/Dämmung im Feld "Dämmung Kelleraußenwände" eingestellt werden. Dort gibt es die Varianten ohne, komplett oder erdberührend. Der erste Wert 'ohne' berechnet keine Dämmung, 'komplett' bedeutet eine komplette Dämmung aller Außenwände inkl. der stirnseitigen Dämmung der Sohlplatte und des Sohlplattenüberstandes. Die unterseitige Dämmung der Sohlplatte ist davon nicht betroffen.
Bei der 'erdberührenden' Variante wird von der kompletten Fläche der Teil abgezogen, der sich durch die wirksame Sockelhöhe errechnet. Ebenfalls werden durch Kellerfenster mit der Variante "Belichtungsgraben" und Kellertreppenabgänge Flächen abgezogen und gleichzeitig der Sockelfassade hinzugerechnet. Der Tooltipp gibt weitere Infos im Programm.
Als mögliche Dämmstärken stehen Werte von 60 bis 300 mm zur Auswahl, mit der die oben beschriebenen Flächen sowie auch die Fläche von nichtunterkellerten Auskragungen im Erdgeschoss (z.B. durch einen Erker), für die als Ausführung "Perimeterdämmung" gewählt wurde, gedämmt werden. Gebäudetrennwände werden bei dieser Dämmfläche nicht berücksichtigt.