Jetzt geht es um die Berechnung von Gaubenfronten und -wangen und Verkofferungswänden von Gauben und Querquiebeln. Die Berechnung erfolgt nicht (!) über die Steuerung der Wandliste, weil diese Wände in der Regel auf die Sparrenebene aufgesattelt werden (und es sich damit auch im Massivbau um Holzständerwände handelt). Gegriffen werden die Wände, deren Fassade in der Sonderausstattung im Register "Fassade sonstiges" gesteuert wird, über Wandeigenschaften aus der Planung. Deswegen gibt es keine Steuerung für den konstruktiven Aufbau. Diese Wände werden grundsätzlich als Verkofferungs- und Gaubenwände im Gewerk Zimmerarbeiten berechnet. Damit diese Wände richtig erkannt werden, gibt es in den Berechnungsoptionen der Wände einen Filter ("Berechnungseinschränkung"), der für diese Wände die Wandlogik abschaltet. Im Gewerk Zimmerarbeiten in der Gruppe Gauben gibt es eine Position für die Berechnung der Gaubenfronten und eine für die Gaubenwangen, jeweils nach Quadratmetern Wandfläche berechnet. Die Fassade der Gauben wird natürlich - wie eingestellt - zusätzlich berechnet (siehe dazu das separate Video zur Steuerung der Gaubenfassaden). Neben der sowieso separat über die Gaubendachfläche gesteuerten Berechnung der Dachkonstruktion gibt es eine weitere Position für den "Laufmeter" Gaube. Schließlich werden Fixkosten je Gaubentyp berechnet, beide haben aber mit den oben beschriebenen Gaubenwänden nichts direkt zu tun. Hinweis zur Unterscheidung: Ein Quergiebel öffnet das Dach an der Traufe und stellt keine eigentliche Gaube dar. Deswegen werden dafür keine Laufmeter- bzw. Fixkosten wie für eine Gaube berücksichtigt. Die Kosten für die Verkofferungswände werden aber in beiden Fällen, also bei dritten Giebeln und Gauben, berechnet.