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(2) Jetzt gehen wir der Berechnung der Kellerdämmung im Holzbau über den Inhalt der Sonderausstattung auf den Grund. Im Register "Massiv- und Kellerbau" finden sich die beiden Felder. Sie dürfen im Blick behalten, dass auch bei nicht gedämmten Kellerwänden die Bodenplatte stirnseitig und die nicht unterkellerten Auskragungen gedämmt werden, wenn "Perimeterdämmung" für die Deckenuntersicht im Erdgeschoss eingestellt ist.
Streifenfundamente werden in diesem Fall ca. 60 cm hoch gedämmt berechnet, z.B. unter Holzwänden im Keller.
Eine Besonderheit der Dämmung der Wände ist, dass auch im Erdgeschoss Dämmung ausgeführt werden kann, wenn z.B. durch eine Höhenteilung der Wand ein unterer (massiver) und ein oberer (Holzbau-) Teil der Wand vorhanden ist und der untere mit o.g. Dämmung ausgeführt wird. Eine andere Bezeichnung dafür ist Aufkantung, z.B. unter Holzbau-Garagenwänden. Für diese Ausführung gibt es in der Sonderausstattung bei den "Fassaden" im Bereich "Fassade Massivwände" im Erdgeschoss das Auswahlfeld "wie Keller", damit würden auch für die unteren Wandteile im Erdgeschoss die für den Keller eingestellten Dämmungen greifen.